Satzung

Zum Herunteladen: Satzung des Förderkreises der Manfred-Holz-Grundschule


Auszug aus der Satzung

Satzung „Förderkreis der Manfred-Holz-Grundschule Hambühren e.V.“

§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
Der Verein trägt den Namen „Förderkreis der Manfred-Holz-Grundschule Hambühren e.V.“. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Lüneburg unter der Nr. 100901 eingetragen. Er hat seinen Sitz in Hambühren. Das Geschäftsjahr beginnt am 1.08. und endet am 31.07.des Folgejahres.

§ 2 Zweck und Aufgaben
Der Verein ist ein Zusammenschluss von Personen zur Förderung der kulturellen Aufgaben der Grundschule. Zweck des Vereins ist die Unterstützung der Manfred-Holz-Grundschule in ihren unterrichtlichen und erzieherischen Bestrebungen. Weiterhin soll er insbesondere die Zusammengehörigkeit zwischen Schule, Eltern, ehemaligen Schülern und Freunden der Schule erhalten und fördern und zur Verbesserung der äußeren Schulverhältnisse beitragen.

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden.  Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Die Vorstandsmitglieder und Mitglieder des Vereins sind ausschließlich ehrenamtlich tätig und erhalten keine Vergütung. Über die Erstattung von nachgewiesenen Auslagen entscheidet der Vorstand im Einzelfall. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergünstigungen begünstigt werden.

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